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   BVerwG, 24.11.1971 - VI C 119.67   

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BVerwG, 24.11.1971 - VI C 119.67 (https://dejure.org/1971,592)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1971 - VI C 119.67 (https://dejure.org/1971,592)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1971 - VI C 119.67 (https://dejure.org/1971,592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 135 Abs. 2 Nr. 2; BremBG § 125 Abs. 2 Nr. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 90
  • ZBR 1972, 117
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 39.68

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - VI C 119.67
    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß der Zusammenhang mir dem Dienst nur besteht, wenn der - von dem privaten Lebensbereich - nach und - in den privaten Lebensbereich zurück - von der Dienststelle führende Weg im Dienst seine wesentliche Ursache hat (vgl. Urteile vom 23. Januar 1970 - BVerwG VI C 120.65 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 38 = DÖD 1970, 113] und BVerwGE 35, 234 [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68] [240], jeweils mit Hinweisen auf frühere Entscheidungen).

    Für die Beurteilung des hier zur Erörterung stehenden Sachverhalts sind folgende vom II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 34, 20 (21 f.) [BVerwG 11.09.1969 - II C 30/66], und BVerwGE 35, 234 (240 f.) [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68] angestellte Erwägungen von Bedeutung: Art und Verlauf des in der Regel unter Unfallschutz stehenden unmittelbaren Weges zwischen der Dienststelle und der regelmäßigen häuslichen Unterkunft sind nicht nur durch die örtliche Lage der Dienststelle, sondern auch durch die Art und die örtliche Lage des privaten Lebensbereichs des Beamten bedingt.

  • BVerwG, 11.09.1969 - II C 30.66

    Umfang eines Dienstweges im Zusammenhang mit einem Dienstunfall -

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - VI C 119.67
    Für die Beurteilung des hier zur Erörterung stehenden Sachverhalts sind folgende vom II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 34, 20 (21 f.) [BVerwG 11.09.1969 - II C 30/66], und BVerwGE 35, 234 (240 f.) [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68] angestellte Erwägungen von Bedeutung: Art und Verlauf des in der Regel unter Unfallschutz stehenden unmittelbaren Weges zwischen der Dienststelle und der regelmäßigen häuslichen Unterkunft sind nicht nur durch die örtliche Lage der Dienststelle, sondern auch durch die Art und die örtliche Lage des privaten Lebensbereichs des Beamten bedingt.

    Zu der der gesetzlichen Dienstunfallregelung vorgegebenen typischen privaten Lebenshaltung des Beamten gehört die allgemeine - als solche auch von den Dienstherren anerkannte - Übung, mittags eine warme Mahlzeit einzunehmen (BVerwGE 34, 20 [22]).

  • BVerwG, 23.01.1970 - VI C 120.65

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - VI C 119.67
    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß der Zusammenhang mir dem Dienst nur besteht, wenn der - von dem privaten Lebensbereich - nach und - in den privaten Lebensbereich zurück - von der Dienststelle führende Weg im Dienst seine wesentliche Ursache hat (vgl. Urteile vom 23. Januar 1970 - BVerwG VI C 120.65 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 38 = DÖD 1970, 113] und BVerwGE 35, 234 [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68] [240], jeweils mit Hinweisen auf frühere Entscheidungen).

    Die hier getroffene Entscheidung steht nicht im Widerspruch zu dem Urteil des erkennenden Senats vom 23. Januar 1970 - BVerwG VI C 120.65 - (Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 38).

  • BVerwG, 26.09.1962 - VI C 147.59
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - VI C 119.67
    Es werde gerade hier bei der Abgrenzung der beiden Bereiche auf "die allgemeine Anschauung unter Berücksichtigung der Lebenserfahrung" ankommen (BVerwG, Urteil vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 147.59 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 7]).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. besonders Urteil vom 26. September 1962 - BVerwG VI C 147.59 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 7]) ist aber wie in der des Bundessozialgerichts stets betont, daß es sich nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt, ob ein Abweichen von der unmittelbaren Weg zwischen Dienststelle und Wohnung den Zusammenhang mit dem Dienst unterbricht oder gar löst.

  • BVerwG, 06.07.1965 - II C 39.63

    Begriff des Dienstunfalls - Unterbrechung des mit dem Dienst zusammenhängenden

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - VI C 119.67
    Macht der Beamte auf dem Weg von seinem häuslichen Lebensbereich zur Dienststelle oder umgekehrt einen Umweg, so steht dieser jedenfalls dann nicht unter Unfallschutz, wenn er eigenwirtschaftlichen oder sonstigen persönlichen Zwecken dient (vgl. BVerwGE 21, 307 [BVerwG 06.07.1965 - II C 39/63] [310]; 24, 246).
  • BSG, 30.10.1964 - 2 RU 157/63

    Entschädigungsanspruch aufgrund Verkehrsunfall mit Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - VI C 119.67
    Ob der Weg im Sinne des § 125 Abs. 2 Nr. 2 Brem BG in den Fällen, in denen der Beamte das Essen unmittelbar vor oder nach dem Dienst einnimmt, vorher (erst) an der Kantine anfängt oder nachher (schon) dort endet anstatt an der häuslichen Unterkunft, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. zu ähnlichen Fragen BSG, Urteil vom 27. April 1961, SozR Nr. 32 zu § 543 RVO a.F.; BSG 22, 60), weil der Unfall des Klägers auf dem Weg von der Dienststelle zur Kantine geschehen ist.
  • BVerwG, 30.06.1966 - II C 17.63

    Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall - Beamenrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - VI C 119.67
    Macht der Beamte auf dem Weg von seinem häuslichen Lebensbereich zur Dienststelle oder umgekehrt einen Umweg, so steht dieser jedenfalls dann nicht unter Unfallschutz, wenn er eigenwirtschaftlichen oder sonstigen persönlichen Zwecken dient (vgl. BVerwGE 21, 307 [BVerwG 06.07.1965 - II C 39/63] [310]; 24, 246).
  • BVerwG, 25.06.1964 - II C 225.62
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1971 - VI C 119.67
    Der erkennende Senat könne nicht vorbehaltlos der allgemein in der Rechtsprechung vertretenen Meinung folgen, daß die notwendige Nahrungsaufnahme immer nur eigenwirtschaftlicher Natur sei und daß der Weg von der Dienststelle, der nur dem Zwecke der Nahrungsaufnahme diene, in keinem Fall als dienstlich bedingt angesehen werden könne (so BVerwGE 19, 44).
  • BVerwG, 19.07.1979 - 6 ER 400.79

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bestimmung des örtlich

    Hierzu reichen rechtliche Zweifel, die von dem mit der Streitsache befaßten Verwaltungsgericht - ggf. auch durch Auslegung der Zuständigkeitsregelungen - selbst beseitigt werden können, nicht aus (vgl. BVerwGE 8, 109 [BVerwG 19.01.1959 - IV ER 401/58]; 39, 94 [BVerwG 24.11.1971 - VI C 119/67]und Beschluß vom 10. Juli 1972 - BVerwG 2 ER 400.72 - [Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 5]; Eyermann/Fröhler, a.a.O., § 53 Anm. 8).
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 10.70

    Dienstunfallschutz beim Abholen von Bezügen - Ausführung einer notwendigen

    Ähnliches gilt für die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum sog. Wegeunfall (vgl. BVerwGE 19, 44; 21, 307 [BVerwG 06.07.1965 - II C 39/63]; 24, 246 [BVerwG 28.06.1966 - II C 10/64]; 34, 20 [BVerwG 05.09.1969 - IV C 67/68]; 35, 234 [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68]und neuerdings Urteil vom 24. November 1971 - BVerwG VI C 119.67 - [Buchholz 237.3 § 125 Nr. 1 = ZBR 1972, 117]).
  • BVerwG, 21.05.1976 - 2 B 9.75

    Anforderungen an die Substantiierung eines sog. Wegeunfalls i.S.d. Beamtenrechts

    Insbesondere ist geklärt, daß die beim Zurücklegen des Heimweges vom Dienst "typischen Unterbrechungen der Fortbewegung" die Annahme einer Unterbrechung des wesentlichen Zusammenhanges mit dem Dienst nicht rechtfertigen, und daß ferner der wesentliche Zusammenhang mit dem Dienst nach einer Unterbrechung wiederhergestellt wird, soweit diese Unterbrechung den wesentlichen Zusammenhang nicht bereits endgültig gelöst hatte, was nach den konkreten Umständen unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung zu beurteilen ist (vgl. u.a. BVerwGE 35, 234 [BVerwG 04.06.1970 - BVerwG II C 39.68] [241]; 39, 90 [91 ff.]).

    Das weitere Beschwerdevorbringen gibt Anlaß zu dem Hinweis, daß das Bundesverwaltungsgericht auch bereits wiederholt zu der Frage Stellung genommen hat, ob und inwieweit die in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung zum Vorliegen eines Arbeitsunfalles entwickelten Grundsätze im beamtenrechtlichen Dienstunfallrecht verwertbar sind (vgl. u.a. BVerwGE 39, 90 [BVerwG 24.11.1971 - BVerwG VI C 119.67] [94] und BVerwGE 40, 220 [BVerwG 12.07.1972 - BVerwG VI C 10.70] [222] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 29.07.1987 - 2 B 65.87

    Grundsatz des Berufsbeamtentums - Anforderungen an die Revisionszulassungsgründe

    Im übrigen ist die Frage, ob ein Dienstunfall vorliegt, stets nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. Urteil vom 24. September 1971 - BVerwG 6 C 119.67 - <ZBR 1972, 117>).
  • BVerwG, 06.07.1972 - VI B 20.72

    Voraussetzungen für die Annahme eines Unfalls "in Ausübung oder infolge des

    Das gleiche gilt sinngemäß für den sog. Wegeunfall im Sinne des § 135 Abs. 2 Nr. 2 BBG (vgl. u.a. BVerwGE 19, 44; 21, 307 [BVerwG 06.07.1965 - II C 39/63]; 24, 246 [BVerwG 28.06.1966 - II C 10/64]; 34, 20 [BVerwG 05.09.1969 - IV C 67/68]; 35, 234 [BVerwG 04.06.1970 - II C 39/68]und neuerdings Urteil vom 24. November 1971 - BVerwG VI C 119.67 - [ZBR 1972, 117]) und für den Unfall bei Teilnahme an einer dienstlichen Veranstaltung im Sinne des § 135 Abs. 2 Nr. 3 BBG (vgl. Urteil vom 19. April 1967 - BVerwG VI C 96.63 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 32 = ZBR 1968, 84]).
  • VGH Hessen, 07.11.1988 - 13 UE 1656/87

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis nach Scheidung

    Auch durch die Nichtverlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis darf nach dieser Rechtsprechung eine Einwanderung verhindert oder beendet werden (BVerwGE 39, 90 ).
  • BVerwG, 09.03.1988 - 2 B 29.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Im übrigen ist die Frage, ob ein Dienstunfall vorliegt, stets nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. Urteil vom 24. September 1971 - BVerwG 6 C 119.67 - <ZBR 1972, 117>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.1972 - I A 993/71
    Ein Unfall, den ein Beamter nach Dienstende auf dem Wege zwischen seiner Dienststelle und der Wohnung seiner Tochter erleidet, ist auch dann kein Dienstunfall, wenn der Beamte sich zur Wohnung seiner Tochter begeben wollte, um dort das Mittagessen einzunehmen, das er in seiner ständigen Familienwohnung nicht erhalten konnte (vergleiche auch BVerwG 1964-06-25 II C 225.62 = BVerwGE 19, 44 und BVerwG 1965-07-06 II C 39.63 = BVerwGE 21, 307 und BVerwG 1971-11-24 VI C 119.67 = ZBR 1972, 117).
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